Damit sollen Vertragsverhandlungen zur Durchführung von klinischen Studien beschleunigt werden und der Forschungsstandort Deutschland attraktiver gemacht werden.
Gegenüber der ersten Version, die im Mai 2019 veröffentlicht wurde, enthält die aktualisierte Fassung Informationen zum Datenschutz, zu Erfindungen und zu Eigentumsrechten im Rahmen von klinischen Prüfungen.
Folgende Verbände und Zentren waren an der Erstellung der Mustervertragsklauseln beteiligt: Deutsche Hochschulmedizin, das Koordinierungszentrum für klinische Studien (KKS Netzwerk), zwei Pharmaverbände und der Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute e. V..
Weitere Informationen und die aktualisierte Version finden Sie auf der Website des KKS Netzwerks.