Teilnahmevoraussetzungen
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme an EU-Projekten ist grundsätzlich für alle Einrichtungstypen aus der ganzen Welt möglich. Teilnehmen kann jede natürliche und jede juristische Person, z. B.: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Management- und Technologietransfer-Organisationen, Interessenvereinigungen, aber auch Behörden, Vereine und Verbände.
Horizont Europa richtet sich primär an Einrichtungen aus europäischen Ländern, ist aber grundsätzlich für außereuropäische Partner und internationale Organisationen offen („open to the world“). Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus sogenannten Drittstaaten sollte einen Mehrwert für Europa mit sich bringen. Im Antrag sollte plausibel dargelegt werden, wie diese Partner zum Gelingen des Projektes beitragen. In einigen Topics wird die Einbindung von Einrichtungen aus Drittstaaten empfohlen oder auch explizit gefordert.
Wer kann Fördermittel aus Horizont Europa erhalten?
Nicht alle teilnehmenden Einrichtungen können auch Förderung erhalten.
Generell förderberechtigt sind:
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten und aus an Horizont Europa assoziierten Ländern
- Internationale Organisationen europäischen Interesses und die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (das Joint Research Center – JRC)
- Partner aus Entwicklungs- und einigen Schwellenländern, Nachbar- und EU-Erweiterungsstaaten. Eine Liste dieser Länder finden Sie im Horizont Europa Programm Guide.
- Als Ausnahmeregelung für das Cluster Gesundheit Einrichtungen aus den USA s. u.)
In der Regel nicht förderberechtigt sind:
- Partner aus Industrieländern
- Partner aus einigen Schwellenländern (Brasilien, Russland, Indien, China, Mexiko)
Diese erhalten nur in Ausnahmefällen eine Förderung, wenn deren Beitrag für die Durchführung der geplanten Arbeiten essentiell ist oder ein bilaterales Wissenschafts- und Technologieabkommen zwischen dem Drittland und der EU besteht.
Eine Sonderregelung besteht jedoch im Cluster „Gesundheit“: hier sind i. d. R. auch US-amerikanische Einrichtungen förderfähig. Im Gegenzug sind die Programme der „National Institutes of Health“ (NIH) für europäische Institutionen geöffnet.
Welche Kosten werden übernommen?
Bei den meisten Förderinstrumenten wird der finanzielle Beitrag der EU-Kommission auf Basis der förderfähigen Kosten kalkuliert. Es wird unterschieden zwischen direkten Kosten, die dem Projekt unmittelbar zurechenbar sind (z. B. Personalkosten, Verbrauchsmaterialien, Reisekosten) und indirekten Kosten, dem Overhead. Letztere sind dem Projekt zwar nicht direkt zurechenbar, aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt angefallen (z. B. Miete, Ausstattung, EDV, Personalverwaltung, Sekretariat). Direkte Kosten werden bis auf Ausnahmen als tatsächlich entstandene Kosten nach den Regeln der Buchführung des jeweiligen Partners abgerechnet. Indirekte Kosten werden pauschal als 25 % der direkten Kosten (ohne Kosten für Leistungen Dritter) abgerechnet.
Sonderfall Unteraufträge: Für begrenzte Aufgaben können Unterauftragnehmer eingebunden werden. Hierbei sind die jeweiligen Vorgaben der vergebenden Einrichtung zu beachten, wie beispielsweise der Ablauf des Ausschreibe- und Vergabeverfahren und die Auswahl des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Unteraufträge werden beispielsweise für das Austesten einer neuen Komponente unter bestimmten Bedingungen, Laboranalysen oder das Monitoring einer klinischen Studie vergeben. Für Unteraufträge können dem beauftragenden Projektpartner nur direkte Kosten erstattet werden; d. h. Unteraufträge dürfen bei der Berechnung der indirekten Kosten nicht einbezogen werden.
Anzahl Partner im Projekt
Verbundprojekte stellen das Kernstück der EU-Forschungsförderung dar. Hier sollen sich größere, europäische Konsortien beteiligen. Als Minimum wird eine Teilnahme von drei Partnern (Rechtspersonen) aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern erwartet (3 aus 3 Regel), wobei mindestens ein Partner aus einem Mitgliedstaat stammen muss.
Meist sind in Forschungs- und Innovationsprojekten aber weit mehr als drei Partner vertreten. Es ist kein Nachteil, mehrere Partner aus demselben Land, beispielsweise das eigene nationale Netzwerk, einzubinden.
Projekttypen (Förderformen):
Im Förderspektrum von Horizont Europa gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Förderformen, etwa für Verbundvorhaben oder auch Einzelfördermaßnahmen. Im Cluster Gesundheit werden überwiegend drei Instrumente eingesetzt:
Forschungs- und Innovationsprojekte (Research and Innovation Action — RIA)
Ziel des Förderinstruments ist das Schaffen von neuem Wissen und Kenntnissen zur Umsetzung in Produkte, Verfahren, Technologien und Dienstleistungen sowie die Untersuchung der Machbarkeit. RIAs werden mit einer Förderquote von 100 % gefördert. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Einrichtungstypen.
Inhalte der Forschungsprojekte:
- Grundlegende und angewandte Forschung
- Technologieentwicklung
- Tests und Validierungen
- Prototypen im Labormaßstab
- Nur begrenzt: Demonstrations- und Pilotaktivitäten unter realen Bedingungen (operative Umgebung)
- Trainingsmaßnahmen
- Verbreitungs-, Koordinierungs- und Managementaktivitäten
Die Laufzeit von RIAs liegt in der Regel bei drei bis fünf Jahren, festgelegte Laufzeiten gibt es im Allgemeinen jedoch nicht. Projektbudgets können zwischen einstelligen und niedrigen zweistelligen Millionenbeträgen variieren. Größe und interne Organisation der Projekte variieren je nach Bereich und Thema – von kleinen oder mittelgroßen gezielten Forschungsmaßnahmen bis hin zu interdisziplinären Großprojekten.
Innovationsprojekte (Innovation Action — IA)
Ziele des Förderinstruments sind die Entwicklung von Plänen oder Anlagen für neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Zudem steht hier die Umsetzung am Markt und groß angelegte Produktvalidierungen in operativer Umgebung im Mittelpunkt. Forschung ist nur wenig bis gar nicht möglich. Grundsätzlich beträgt die Förderquote 70 %. Non-profit Organisationen, wie beispielsweise Universitäten und Forschungseinrichtungen, erhalten jedoch 100 % Förderung.
Inhalte der Innovationsprojekte:
- Entwicklung von Prototypen und Pilotanlagen, Demonstrationsaktivitäten, großangelegte Produktvalidierung und Marktabgleich
- Trainingsmaßnahmen, Verbreitungs-, Koordinierungs- und Managementaktivitäten
Die Laufzeit von IAs liegt in der Regel bei drei bis fünf Jahren; Projektbudgets können zwischen einstelligen und niedrigen zweistelligen Millionenbeträgen variieren. Größe und interne Organisation der Projekte variieren je nach Bereich und Thema – von kleinen oder mittelgroßen gezielten Forschungsmaßnahmen bis hin zu interdisziplinären Großprojekten.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Action — CSA)
Bei diesem Förderinstrument ist die Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und Forschungsstrategien sowie die Unterstützung übergreifender politischer Interessen das Ziel. CSAs können von einem einzigen Partner beantragt werden, werden jedoch meist in Konsortien umgesetzt. Sie werden mit einer Förderquote von 100 % gefördert, dies gilt für alle Einrichtungstypen.
Vorkommerzielle Auftragsvergabe (Pre-Commercial Procurement, PCP)
Das PCP-Instrument dient der wettbewerbsorientierten Förderung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen für ein konkretes bisher noch nicht marktgängiges Produkt bzw. eine Dienstleistung. Öffentliche Beschaffer verschiedener Länder, die den gleichen Bedarf an einem noch nicht verfügbaren Produkt bzw. einer Dienstleistung haben, veranlassen eine gemeinsame Ausschreibung zur Entwicklung. Die vorkommerzielle Auftragsvergabe umfasst drei Phasen:
- die Lösungserkundung
- die Entwicklung eines Prototyps
- die Erprobung/Testserie
Förderquote: bis zu 100 %
Mindestteilnehmerzahl: Drei Partner aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten. Mindestens einer der Partner muss aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. Mindestens zwei der Partner müssen öffentliche Beschaffer sein.
Öffentliches Auftragswesen für Innovation (Public Procurement of Innovative solutions, PPI)
Mit dem PPI-Instrument sollen öffentliche Einrichtungen in der Anschaffung von innovativen Produkten/Dienstleistungen, die noch nicht in großem Maßstab auf dem Markt erhältlich sind, unterstützt werden. Die Forschungs- und Entwicklungsphasen müssen abgeschlossen sein, sodass die öffentlichen Auftraggeber als Erstanwender auftreten.
Förderquote: bis zu 50 %
Mindestteilnehmerzahl: Drei Partner aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten. Mindestens einer der Partner muss aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. Mindestens zwei der Partner müssen öffentliche Beschaffer sein.
► Weitere Informationen zu Förderinstrumenten hält die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen für Sie bereit.
Verträge
Finanzhilfevereinbarung
Die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) ist der Vertrag zwischen der Europäischen Kommission, beziehungsweise der jeweiligen EU-Agentur, die das Projekt verwaltet, und den Projektpartnern. Sie besteht aus einer Kernvereinbarung und Anhängen. Ein Entwurf der annotierten Musterfinanzhilfevereinbarung für EU-Förderprogramme kann auf der Internetseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf dem deutschen Portal für Horizont Europa.
Konsortialvertrag
Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement) ist ein privatrechtlicher Vertrag, der zwischen den Partnern des Projektkonsortiums für die Projektlaufzeit abgeschlossen wird und das Verhältnis zwischen ihnen regelt. Er wird zusätzlich zum Grant Agreement abgeschlossen.
Weitere Informationen zu vertraglichen Regelungen hält die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen für Sie bereit.