Die Unterzeichnung der Assoziierungsvereinbarung wird bald erwartet. Damit können dann neuseeländische Einrichtungen und Wissenschaftler standardmäßig Förderung im Rahmen von Ausschreibungen der der Säule II von Horizont Europa, also auch des Clusters „Gesundheit“, erhalten und auch Projekte koordinieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
Hintergrund: Assoziierte Staaten sind keine EU-Mitgliedsstaaten, aber zahlen in das EU-Rahmenprogramm Horizont Europa ein. Damit sind Einrichtungen der assoziierten Staaten nicht nur teilnahme- sondern auch förderberechtigt, können Verbundprojekte koordinieren und zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen an ein Konsortium beitragen. Aktuelle Informationen zur Assoziierung von Drittstaaten an Horizont Europa finden Sie auf der Website der EU-Kommission.