In Horizont Europa sind in der Regel nur Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten, aus an Horizont Europa assoziierte Staaten und aus Ländern mit geringem Einkommen förderfähig. Einrichtungen aus anderen Ländern (sog.. Drittstaaten) dürfen teilnehmen, müssen ihre Kosten aber anderweitig decken.
Einige dieser Drittstaaten haben besondere Vorkehrungen für die Bereitstellung von nationalen Mitteln getroffen, mit denen die Teilnahme von Einrichtungen aus diesen Ländern an Horizont-Europa-Projekten finanziert werden können. Es handelt sich dabei um Australien, Japan, Mexiko, Neuseeland, China, Südkorea und die Schweiz.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten dieser Drittstaaten finden Sie im Leitfaden der EU-Kommission.
Hinweis: Auch das Vereinigte Königreich stellt aktuell nationale Mittel für die Teilnahme an Horizont Europa bereit. Da es sich jedoch im Assoziierungsprozess befindet und britische Einrichtungen daher voraussichtlich demnächst über Horizont Europa förderfähig sind, ist es in diesem Leitfaden nicht aufgelistet.