Dies ist ein neuer Ausschuss der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der die Aufgaben, die in den Artikeln 23 und 24 der europäischen Verordnung 2022/2371 beschrieben sind, ausführen soll. Er wird aus 51 Mitgliedern bestehen und soll die Europäische Kommission mit Fachwissen bei der Vorbereitung von Implementierungsmaßnahmen unterstützen.
Interessierte Expertinnen und Experten sollten langjährige Erfahrungen beispielsweise in der Wissenschaft, dem Gesundheitswesen oder anderen relevanten Bereichen vorweisen.
Die Einreichfrist endet am 15. Dezember 2023.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.