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Neue Möglichkeit zur Abrechnung von Personaltagessätzen in Horizont Europa

Die Europäische Kommission hat im Zuge der Vereinfachung der Projektdurchführung die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig einen einheitlichen Personalkostensatz („unit costs“) für die eigene Einrichtung festzulegen.

Der Personalkostensatz wird im Vorfeld als einheitlicher Tagessatz vereinbart und gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an einem Projekt arbeiten, für die gesamte Laufzeit des Projekts. Damit sollen Fehler vermieden und die Berichterstattung vereinfacht werden.

Die Regelung gilt ab dem 01. Mai 2024 und ist optional. Innerhalb der Projektlaufzeit kann wieder auf die tatsächlichen Personalkosten zurückgegriffen werden, wenn die einheitlichen Personalkosten doch nicht die Berichterstattung erleichtern.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal.