Am 09. Juli 2023 erfolgte nun die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und Neuseeland in Brüssel. Das Assoziierungsabkommen bedeutet, dass neuseeländische Einrichtungen nicht nur teilnahme- sondern auch förderberechtigt sind, Verbundprojekte koordinieren dürfen und zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen an ein Konsortium beitragen.
Die Pressemeldung der Europäischen Kommission finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Die Liste der assoziierten Staaten und Drittstaaten finden Sie auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.