Der EHDS wird Menschen in der EU ermöglichen, ihre Gesundheitsdaten zu kontrollieren und zu nutzen (Primärnutzung). Des Weiteren soll er einen vertrauenswürdigen Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten schaffen (Sekundärnutzung). Der EHDS sieht auch vor, dass relevante Forschungsdaten geteilt werden müssen. In der Konsultation geht es um folgende vier Dokumente:
- „Draft Guideline for Data Holders on Data Description”
- “Draft Technical Specification on the National Metadata Catalogue”
- “Draft Guideline for Data Users on Good Application Practice for Data Access and Requests”
- “Draft Guideline for Data Users on How to Use Data in a Secure Processing Environment”
Jedes Dokument wird für eine 30-tägige öffentliche Konsultation veröffentlicht, damit die finalen Dokumente den Bedürfnissen der Bürger, Gesundheitsfachkräften und Regulierungsbehörden entsprechen. Durch die Teilnahme an dieser Konsultation können Sie aktiv an der Gestaltung der zukünftigen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten in Europa mitwirken.
Die öffentliche Konsultation ist online verfügbar und läuft bis zum 28. Februar 2025.
Weitere Informationen und die Konsultationen finden Sie auf der TEHDAS2-Website.
Hintergrund: Das Projekt TEHDAS2 ist eine im Rahmen von EU4Health geförderte Joint Action, in der Behörden oder von Ministerien benannte Einrichtungen der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Umsetzung des EHDS mitzugestalten. Es entwickelt konkrete Leitlinien und technische Definitionen, um die grenzüberschreitende Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in Europa zu unterstützen und so Forschung, Innovation und politische Entscheidungsfindung zu verbessern. Es hat am 01. Mai 2024 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Insgesamt sind Partner aus 29 europäischen Ländern beteiligt.