Das Projekt soll gemeinnützige Organisationen und akademische Einrichtungen dabei unterstützen, ausreichend Evidenz für die Verwendung eines etablierten Arzneimittels in einer neuen Indikation zu erbringen, um diese neue Verwendung von einer Regulierungsbehörde formell genehmigen zu lassen.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden die EMA und die nationalen Arzneimittelbehörden regulatorische Unterstützung, vor allem wissenschaftliche Beratung, leisten.
Die Bewerbung zur Teilnahme an dem Pilotprojekt ist bis zum 28. Februar 2022 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EMA.
Hinweis: Die Umwidmung von Arzneimitteln für COVID-19 fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Pilotprojekts. Ein Dokument mit Informationen zur Entwicklung und Zulassung von Behandlungen für COVID-19 finden Sie auf der Website der EMA.