Erfolgreiche Anträge, die zur zweiten Stufe eingeladen worden sind, erhalten nicht den „Evaluation Summary Report“, um Gleichbehandlung zu gewährleisten. Um trotzdem den Antragstellenden Informationen und Tipps zukommen zu lassen, hat die Europäische Kommission auf dem Funding & Tenders Portal zu jeder Ausschreibung unter „Topic updates“ eine generelle Rückmeldung veröffentlicht.
Allen erfolgreichen Antragstellenden der ersten Stufe wird empfohlen, diese Rückmeldungen für den Vollantrag zu berücksichtigen.
Wenn Sie Fragen haben oder sich zu Ihrem Antrag beraten lassen wollen, kontaktieren Sie uns gerne: Nationale Kontaktstelle Gesundheit.