Veröffentlichung der Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum

Am 05. März 2025 ist die Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum („European Health Data Space“; EHDS) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Sie wird am 26. März 2025 in Kraft treten und je nach Datentyp und Anwendungsfall in verschiedenen Phasen zur Anwendung kommen.

Der wichtigste Meilenstein wird in vier Jahren, am 26. März 2029, erreicht sein, wenn der Datenaustausch für die erste Gruppe von Prioritätskategorien im Rahmen der primären Nutzung in Kraft treten wird. Gleichzeitig werden die Regeln für die sekundäre Nutzung auf die meisten Datenkategorien angewandt. Zwei Jahre später, am 26. März 2031, wird der EHDS auf weitere Datenkategorien ausgeweitet.

Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in den Bemühungen der Europäischen Union, ein sicheres und effizientes digitales Gesundheitsökosystem als Teil der europäischen Datenstrategie aufzubauen. Der EHDS soll einen umfassenden Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von elektronischen Gesundheitsdaten in den Mitgliedstaaten schaffen. Er soll die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit im Gesundheitssektor zum Nutzen aller Europäer verbessern.

Die Verordnung über den EHDS finden Sie auf der Website der Europäischen Union.

Mehr Informationen über den EHDS finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

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