Verordnung zur Künstlichen Intelligenz („AI Act“) tritt in Kraft

Die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI) („AI Act“) ist am 01. August 2024 in Kraft getreten.

Die Verordnung stellt sicher, dass KI-Systeme die Grundrechte, Sicherheit und ethischen Grundsätze achten, geht aber gleichzeitig auch Risiken von KI-Modellen an, um vertrauenswürdige KI in Europa und darüber hinaus zu fördern. 

Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 2. August 2026 gelten. Verbote von KI-Systemen, die ein unannehmbares Risiko darstellen, werden jedoch bereits nach sechs Monaten gelten und die Regeln für so genannte Allzweck-KI-Modelle nach 12 Monaten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 2. August 2025 Zeit, die zuständigen nationalen Behörden zu benennen, die die Anwendung der Vorschriften für KI-Systeme überwachen und Marktüberwachungsmaßnahmen durchführen werden. 

Die vollständige Pressemittelung der finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.