Verordnung zur Künstlichen Intelligenz („AI Act“) wurde angenommen
Die Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) wurde nun im März 2024 vom Europäischen Parlament angenommen.
Die Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) wurde nun im März 2024 vom Europäischen Parlament angenommen.
Die Verordnung stellt sicher, dass KI-Systeme die Grundrechte, Sicherheit und ethischen Grundsätze achten, geht aber gleichzeitig auch Risiken von KI-Modellen an, um vertrauenswürdige KI in Europa und darüber hinaus zu fördern. Die Verordnung wird in allen Europäischen Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer zukunftssicheren Definition von KI unmittelbar angewandt. Die Vorschriften teilen KI-Systeme in Risiko-Kategorien ein, je nachdem, ob ein minimales, hohes oder unannehmbares Risiko für die Rechte oder Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern vorliegt, müssen Auflagen erfüllt werden.
Ein neues Amt für KI auf EU-Ebene soll, zusammen mit nationalen Aufsichtsbehörden, die Umsetzung und Durchsetzung der neuen Vorschriften überwachen. Nach einer abschließenden Prüfung durch Rechts- und Sprachwissenschaftler wird die Verordnung voraussichtlich noch vor Ende der Legislaturperiode im Rahmen des so genannten Korrigendumverfahrens endgültig verabschiedet. Auch der Rat muss dies noch förmlich billigen.
Mehr Informationen und weiterführende Literatur finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.