Es sollen transnationale Projekte gefördert werden, die sich aus maximal sechs (in Ausnahmefällen sieben) Partnern aus mindestens drei verschiedenen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern zusammensetzen. Projekte können sich auf eines der beiden folgenden Themen bewerben:
- "To develop novel, or improve existing, diagnostics, including point of care diagnostics, that can rule out antimicrobial use or help identify the most effective antimicrobial treatment."
- "To develop or improve existing strategies, technologies or methods, or data use strategies to support One Health AMR surveillance."
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung umfassen antimikrobielle Substanzen Antibiotika, Antimykotika und Biozide. Nicht im Fokus sind antivirale und antiparasitäre Substanzen.
Das Antrags- und Begutachtungsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Frist für die Einreichung in der ersten Stufe endet am 07. März 2023.
Am 24. Januar 2022 ist eine Online-Informationsveranstaltung zur Förderbekanntmachung geplant, in der auch die Möglichkeit der Partnersuche vorgestellt wird.
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung, den daran beteiligten Ländern und den Beteiligungsbedingungen finden Sie auf der JPIAMR-Website.