Gefördert werden ausschließlich transnationale Projekte: An jedem Antrag dürfen sich bis zu sechs (in Ausnahmefällen acht) Partner beteiligen, die aus mindestens vier verschiedenen, an der Förderbekanntmachung teilnehmenden Ländern kommen.
Die Ausschreibung soll am 12. Dezember 2022 öffnen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichfrist der ersten Stufe endet am 15. Februar 2023.
Am 15. Dezember 2022 ist eine Online-Informationsveranstaltung geplant.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit der Partnersuche für diesen Call finden sie auf der Website des EJPRD.