Partnerschaften
In den Partnerschaften etabliert die Europäische Kommission gemeinsam mit privaten und/oder öffentlichen Partnern ein Forschungs- und Innovationsprogramm.
In den Partnerschaften etabliert die Europäische Kommission gemeinsam mit privaten und/oder öffentlichen Partnern ein Forschungs- und Innovationsprogramm.
Europäische Forschungs- und Innovationspartnerschaften sind ein Ansatz zur Umsetzung der Rahmenprogramme für Forschung und Innovation. In den Partnerschaften etabliert die Europäische Kommission gemeinsam mit privaten und/oder öffentlichen Partnern ein Forschungs- und Innovationsprogramm.
Das Konzept wurde bereits in den Vorläuferprogrammen etabliert, etwa als öffentlich-öffentliche Partnerschaften wie z.B. ERA-NETs und Joint Programming Initiativen oder als öffentlich-private Partnerschaften wie die Innovative Medicines Initiative (IMI).
Bitte beachten Sie: Viele dieser Initiativen aus Horizont 2020 sind noch aktiv und bieten weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten für europäische Verbundprojekte.
Für Horizont Europa wurde eine neue Partnerschaftssystematik entwickelt. Es gibt drei Arten von Partnerschaften:
Institutionalisierte Partnerschaften beruhen entweder auf Artikel 185 bzw. 187 AEUV oder der EIT-Verordnung. In Horizont 2020 entsprechen diesen die öffentlich-öffentlichen Partnerschaften nach Artikel 185, öffentlich-private Partnerschaften als gemeinsame Unternehmungen (Joint Undertakings, JUs) nach Artikel 187, sowie die Knowledge and Innovation Communities (KICs) des European Institutes of Technology (EIT). Die Ausschreibungen erfolgen über die jeweiligen institutionalisierten Partnerschaften und sind nicht Bestandteil der Horizont Europa Arbeitsprogramme.
Aktuell sind für das Cluster 1 "Gesundheit" neun Partnerschaften geplant.
Detaillierte Informationen zu den Partnerschaften in Horizont Europa finden sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und des Projektes ERA-Learn